Die planerischen Grundlagen für die Zukunft festsetzen
Seit der letzten Ortsplanungsrevision im Jahr 2002 haben sich nicht nur gesetzliche Grundlagen geändert, auch die Stadt Solothurn und ihre Gesellschaft unterliegen einem ständigen Wandel. So steigen die Anforderungen an die Raumplanung stetig an. Basis für die aktuelle Ortsplanungsrevision bildet das räumliche Leitbild, das im August 2017 an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung verabschiedet wurde (Phase 2 der Ortsplanungsrevision) und aus dem Stadtentwicklungskonzept (STEK) hervorgegangen ist (Phase 1). Mit der Nutzungsplanung (Phase 3) werden nun die rechtlichen Grundlagen für das Planen und Bauen in der Stadt Solothurn überabeitet und weiterentwickelt. So werden die Voraussetzungen geschaffen, damit sich Solothurn unter heutigen und zukünftigen Rahmenbedingungen mit allen Qualitäten als lebenswerte Stadt optimal weiterentwickeln kann.